Das Präsidium des BVK
Das Präsidium ist als Vereinsvorstand die Exekutive des Verbandes. Es führt die Beschlüsse der Hauptversammlung und die des Präsidialrates aus und besteht aus einem Präsidenten, der zugleich den Verband als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB vertritt, und mindestens zwei und höchstens vier Vizepräsidenten.