Präsidialrat
Der Präsidialrat ist die ständige Vertretung der Hauptversammlung und ausschließlich dieser gegenüber verantwortlich. Die Mitglieder des Präsidialrates werden durch die Hauptversammlung gewählt. Der Präsidialrat setzt sich aus 21 ordentlichen Mitgliedern zusammen, wobei jeder Regionalverband ein Mitglied stellt. Die weiteren Mitglieder entsenden der "Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz"(AVV) (9 Mitglieder), die Kommission für Makler und Mehrfachagenten (2), die Kommission Bausparen und Finanzdienstleistungen (1) sowie das Präsidium (bis zu 2). Für jedes ordentliche Mitglied des Präsidialrates ist ein Stellvertreter zu wählen.
Die Mitglieder und Kontaktinformationen der Präsidialräte können Sie dem BVK-Handbuch der Verbandsorgane (203,37 kB, pdf) entnehmen.