Gemeinschaftsrat
Aufgaben
Der Gemeinschaftsrat ist als Bindeglied zwischen dem BVK und den Vertretervereinigungen konzipiert, in dem die gemeinsamen Anliegen, die zu einem großen Teil auch die Mitglieder beider Verbände betreffen, in gegenseitiger Offenheit und im gegenseitigen Vertrauen Lösungen zugeführt und dazu Strategien entwickelt werden. Dabei kommt dem Gemeinschaftsrat die Aufgabe zu, in Grundsatzfragen des Berufsstandes, insbesondere denjenigen, die Exklusiv-Agenten betreffen, Abstimmungen und Lösungen zu finden. Der Gemeinschaftsrat hat damit nicht die Aufgabe, als Kontrollorgan gegenüber dem Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) oder dem BVK tätig zu werden, so dass Fragen, die nur eine der Organisationen betreffen, nicht vom Gemeinschaftsrat beraten werden (z. B: Etatfragen).
Der Gemeinschaftsrat setzt sich aus den Mitgliedern des Präsidiums des BVK und fünf Vertretern der Vertretervereinigungen, die Mitglied des Präsidialrates sein müssen, zusammen. Die aus den Reihen der Vertretervereinigungen in den Präsidialrat berufenen Mitglieder wählen aus ihren Reihen die Mitglieder des Gemeinschaftsrates.
Die Mitglieder und Kontaktinformationen des Gemeinschaftsrates können Sie dem BVK-Handbuch der Verbandsorgane (203,37 kB, pdf) entnehmen