Neues Berufsbild - BVK-Compliance
Das vom BVK entwickelte Berufsbild vereinigt alle Vermittler, unabhängig von Rechtsform, Vermittlerstatus oder der Art der Vergütung. Das neue Berufsbild definiert sich nicht wie bisher schwerpunktmäßig über Rechtsnormen, sondern über die grundsätzliche Haltung und die grundsätzliche Meinung über den ehrenwerten Beruf des vermittelnden Kaufmanns.
Der BVK hat für dieses neue Grundverständnis der Angehörigen des Berufsstandes ein Modell entwickelt, das aus drei untrennbaren Komponenten besteht:
1. dem unbedingten und nachprüfbaren Bekenntnis zu den Tugenden des Ehrbaren Versicherungskaufmanns, wie sie der vom BVK initiierte Verein Ehrbarer Versicherungskaufleute (VEVK e.V.) formuliert und institutionalisiert hat,
2. der festen Überzeugung, dass eine Beratung und Vermittlung im Verbraucherinteresse nur dann durchgeführt werden kann, wenn der Vermittler über den Nachweis der notwendigen Qualifizierung für seine hochkomplexe und verantwortungsvolle Tätigkeit verfügt, wie er in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mit gegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist,
3. den Eigenschaften, Kompetenzen und dem Selbstverständnis eines Unternehmers, der sich bewusst allen Aufgaben stellt, die mit der Leitung einer Unternehmeragentur oder eines Maklerunternehmens verbunden sind, und aus dieser Grundhaltung heraus selbstbewusst, aktiv und eigenverantwortlich auftritt und handelt.
Der Vermittler neuen Zuschnitts führt - unterstützt von BVK und Vertretervereinigung - die Verhandlungen mit seinen Geschäftspartnern aus der Versicherungsbranche auf Augenhöhe und verhandelt die Rahmenbedingungen und Konditionen seiner Geschäftstätigkeit als selbstbewusst handelnder und verhandelnder Kaufmann, der gesetzgeberische Eingriffe in seine unternehmerische Freiheit, insbesondere durch Provisionsbegrenzung, Verlängerung der Stornohaftzeit sowie verbraucherfeindliche Bürokratisierung, ablehnt.
Nur diejenigen Vermittler, die dieses neue Berufsbild verkörpern, werden zukunftsfähig sein. Durch die Identifikation mit diesen Voraussetzungen für die Ausübung eines ehrenwerten und durch konsequentes und selbstbewusstes Auftreten als Unternehmer gestützten Berufes werden unabdingbar das Ansehen und die Bedeutung des Berufsstandes wachsen.
Der BVK übernimmt mit der Formulierung, Propagierung und Umsetzung im Dialog mit allen beteiligten Interessengruppen eine Vorreiterrolle. Diese ergibt sich aus der festen Überzeugung, damit einen alternativlosen Weg zur Zukunftssicherung des Berufsstandes und zur verbrauchergerechten Versorgung mit dringend notwendiger Absicherung und Vorsorge zu beschreiten.
Verhaltenskodex des BVK (Compliance-Regeln)
Neben der Einhaltung von Recht, Gesetz und kaufmännischen Gepflogenheiten steht die Wahrung der Kundeninteressen im Mittelpunkt der Verhaltensregeln. Insbesondere bei Abwerbung und Umdeckung sind wettbewerbsrechtliche Vorschriften und die unbedingte Wahrung des Kundeninteresses zu beachten. Beratung und Betreuung im Antrags-, Leistungs- und Schadensfall sind untrennbare Tätigkeiten des Vermittlers. Ihre Vergütung ist so zu gestalten, dass die Unabhängigkeit der unternehmerischen Handlungen und Entscheidungen des Vermittlers gewahrt wird.
Der GDV hat die BVK-Verhaltensregeln als gleichwertig zu den Grundsätzen im Verhaltenskodex Vertrieb des GDV anerkannt, wobei die BVK-Verhaltensregeln inhaltlich über die des GDV hinausgehen.
Damit garantiert eine BVK-Mitgliedschaft eine Compliance-konforme Tätigkeit jedem Versicherungsunternehmen gegenüber. Die Mitgliederversammlung fordert die Versicherungsunternehmen auf, diese Verbandslösung in die Praxis umzusetzen und damit das BVK-Mitglied als qualifizierten, tugendhaften und selbstbestimmten Unternehmer anzuerkennen.