Aufgaben und Ziele
Zu den Aufgaben des BVK gehört,
- die Öffentlichkeit mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Berufsstandes der selbständigen Versicherungs- u. Bausparkaufleute vertraut zu machen
- Behörden, Körperschaften, Parteien, Verbände, Vertretervereinigungen und Presse in berufsständischen Fragen zu informieren
- BVK-Mitglieder in Berufsangelegenheiten zu beraten, sie bei Anträgen oder Beschwerden zu unterstützen
- ihnen Rechtsschutz und
- aktive Rechtshilfe zu gewähren
- die Berufsbildungsarbeit zu fördern und das fachliche Wissen der Mitglieder zu vertiefen
Wussten Sie, dass der BVK:
- sich mit den Versicherungsunternehmen auseinandersetzt, wenn diese Provisionskürzungen bei ihren Partnern durchsetzen wollen?
- die branchenweite Weiterbildungsinitiative "gut beraten" mitinitiiert hat und "gut beraten"-Seminare über seine BVK-Bildungsakademie anbietet?
- maßgeblich an der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) über seine Mitgliedschaft beim "European Federation of Insurance Intermediaries" (BIPAR) in Brüssel mitgewirkt hat und die Umsetzung in Deutschland begleitet?
- für die Einhaltung von Wettbewerbsrichtlinien kämpft?
- dafür gesorgt hat, dass durch die Prüfung zum „Versicherungsfachmann/-fachfrau BWV“ (jetzt: IHK) eine Mindestqualifizierung in der Versicherungsbranche eingeführt wurde?
- mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Tarifverträge aushandelt?