Tarifvertrag
„Anpassung der Gehälter für Auszubildende/ Empfehlungsgröße für die Gehälter für Auszubildende
Das aktuell gültige Tarifgehalt laut Gehaltstarifvertrag des BVK mit ver.di von 2018 sieht für das 2. und 3. Lehrjahr mit Wirkung vom 01.09.2019 eine Vergütung unterhalb der im Jahr 2025 gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvergütung für Auszubildende vor. Daher empfiehlt der BVK als Orientierungsgröße folgende Vergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz für die monatlichen Gehälter für Auszubildende:
- 1. Lehrjahr: 970 Euro
- 2. Lehrjahr: 1.030 Euro
- 3. Lehrjahr: 1.100 Euro
Hierbei wurde berücksichtigt, dass an Standorten, an denen Versicherer am Arbeitsmarkt auftreten (Hamburg, Hannover, Köln, München, Stuttgart o. ä.), Azubis nur mit einer Vergütung auf dem Niveau des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) zu bekommen sind.”