Mindestlohn
Die ständige Kommission der Tarifpartner zur Bestimmung des Mindestlohns (Mindestlohnkommission) hat sich darauf verständigt, den Mindestlohn in vier Schritten alle sechs Monate bis zum 31.12.2022 zu erhöhen. In einem ersten Schritt steigt der Mindestlohn ab dem 1.1.2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro, zum 1.7.2021 folgen 9,60 Euro und zum 1.1.2022 dann 9,82 Euro. Ab dem 1.7.2022 erhöht sich schließlich der Mindestlohn auf 10,45 Euro. Somit nimmt der Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren insgesamt um 11,8 Prozent zu. Er wird per Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert, die dem Vorschlag der Mindestlohnkommission folgt
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