Coronavirus — Nützliche Informationen für das Krisenmanagement
Aktuelle Informationen
FAQs des BMAS
Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz
Informationen des BVK
- Im Hinblick auf die eigene Arbeitskraft des selbständigen Versicherungsvermittlers, die schließlich auch betroffen sein kann, stellt sich bei einer Covid-19-Erkrankung die Frage nach einer eventuellen Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung. Hier ist an die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankentagegeld-Zusatzversicherung zu denken.
- Wenn die Arbeitnehmer erkranken, erhalten diese zunächst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen erhalten nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind. Bei Anwendung des Manteltarifvertrages für das Versicherungsvermittler-Gewerbe (BVK), ist dieser ergänzend zu berücksichtigen.
- Sollte das Coronavirus den eigenen Geschäftsbetrieb unmöglich machen, weil vom zuständigen Gesundheitsamt offiziell Quarantäne angeordnet wurde, so gibt es auch für Selbständige Entschädigungsmaßnahmen, die greifen können.
- FAQs und Checkliste zur Corona-Pandemie (78,32 kB, pdf)
- BVK-Information zur Beantragung von Kurzarbeitergeld (33,38 kB, pdf)
- Notfall in der Agentur (Mitglieder-Info)
- Notfall Leitfaden (417,26 kB, pdf)
- Förderprogramme (BVK-Dienstleistungsgesellschaft)
- Einverständniserklärung für elektronischen / telefonischen Kundenkontakt
Externe Links:
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz:
- VBG: Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und Hygiene im Betrieb während der Coronavirus-Pandemie
- Eigene Beschäftigte sind von Quarantäne betroffen
- Entschädigung bei angeordneter Quarantäne für Selbständige