Coronavirus — Nützliche Informationen für das Krisenmanagement

Aktuelle Informationen

FAQs des BMAS

Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz

Informationen des BVK

  • Im Hinblick auf die eigene Arbeitskraft des selbständigen Versicherungsvermittlers, die schließlich auch betroffen sein kann, stellt sich bei einer Covid-19-Erkrankung die Frage nach einer eventuellen Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung. Hier ist an die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankentagegeld-Zusatzversicherung zu denken.
  • Wenn die Arbeitnehmer erkranken, erhalten diese zunächst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen erhalten nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind. Bei Anwendung des Manteltarifvertrages für das Versicherungsvermittler-Gewerbe (BVK), ist dieser ergänzend zu berücksichtigen.
  • Sollte das Coronavirus den eigenen Geschäftsbetrieb unmöglich machen, weil vom zuständigen Gesundheitsamt offiziell Quarantäne angeordnet wurde, so gibt es auch für Selbständige Entschädigungsmaßnahmen, die greifen können.

Externe Links:

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz:

Steuern: